Übereignung der Dionysiuskirche vor 50 Jahren

Die evangelische Kirchengemeinde Bodelshausen, Hemmendorf und Hirrlingen feierte am 14. Oktober 2013 ein 50 jähriges Jubiläum.

Am 14. Oktober 1963, wurde die Dionysiuskirche entschädigungslos von der bürgerlichen Gemeinde an die evangelische Kirchengemeinde übertragen.

Kurzfassung

1820
Kirche wegen Baufälligkeit geschlossen

1842
Kirche wegen eines Unwetters fast eingestürzt
Verlegung der Gottesdienste in das Schulhaus am Burghof

1842-1847
Landesweite Kollekte mit 2.822 Gulden (ca 10% der Baukosten)
Schuldenaufnahme, beginn mit Neubau der Kirche.

18.10.1847
Einweihung der neuen evangelischen Dionysiuskirche 1850 Zahlungsunfähigkeit der Gemeinde

1855
Erhöhung der Schuldenlast auf 9.400 Gulden

14.07.1887
„Gesetz, betreffend die Vertretung der evangelischen Kirchengemeinden und die Verwaltung ihrer Vermögensangelegenheiten”, zur Trennung von Staat und Kirche

16.03.1959
Der Kirchengemeinderat initiiert eine Klärung des Eigentumsverhältnisses

02.11.1960
Der Oberkirchenrat, lehnte Bedingungen der Gemeinde ab, weshalb die Gemeinde die Eigentumsverhältnisse belässt

08.05.1963
Gemeinderatbeschluss zur entschädigungslosen Übereignung

14.10.1963
Notarielle Beurkundung der Übereignung

Warum erst so spät ?

Im Jahre 1820 wurde die Dionysiuskirche, die im Eigentum der Dorfgemeinde stand, wegen Baufälligkeit geschlossen.

Ein Kirchenneubau wurde ins Auge gefasst, konnte aber wegen finanziellen Schwierigkeiten der Gemeinde nicht durchgeführt werden. Die Gemeinde konnte aufgrund ihrer Armut lediglich den Bauplatz sowie Hand- und Fuhrfron beisteuern.

Im September 1842 wurde die baufällige Kirche durch ein Unwetter fast zum Einsturz gebracht.

Der Gottesdienst musste nun im unteren neuen Schulhaus (am Burghof) stattfinden. Später fand der Gottesdienst wechselweise und nach Geschlechtern getrennt im "unteren" neuen Schulhaus statt, da die Räumlichkeiten nicht genügten.

Das obere Schulhaus (ehemaliges "Jörgles-Haus") wurde in Folge des Einsturzes für Betstunden, Taufen und für die kirchliche Kinderausbildung genutzt.

Der Kirchenneubau verzögerte sich wegen finanzieller Schwierigkeiten weiter.

Eine landesweite Kollekte im Königreich Württemberg erbrachte für die Gemeinde mit 2.822 Gulden etwa 10% der veranschlagten Baukosten.

Am 18. Oktober 1847 konnte die neue Kirche mit Platz für ca. 1.200 Gläubige eingeweiht werden (bei damals rund 1800 Einwohnern).

Der ohnehin erhebliche Schuldenstand der Gemeinde erhöhte sich im Jahre 1855 seit der Zahlungsfähigkeit im Jahre 1850 auf 9.400 Gulden. Durch eine rigorose Sparpolitik konnte die Gemeinde jedoch 1863 die letzten 1.000 Gulden zurückzahlen. 

Somit war die Gemeinde 16 Jahre nach Einweihung der neuen Kirche schuldenfrei. Diese Umstände trugen dazu bei, dass die bürgerliche Gemeinde eine Sonderregelung durchsetzte.

Am 14. Juni 1887 wurde das "Gesetz, betreffend die Vertretung der evangelischen Kirchengemeinden und die Verwaltung ihrer Vermögensangelegenheiten”, zur Trennung von Staat und Kirche auf örtlicher Ebene vollzogen.

Stiftungsrat, Kirchenkonvent und Pfarrgemeinderat wurden dabei aufgelöst und der von den männlichen Gemeindegliedern gewählte Kirchengemeinderat geschaffen. Dieser vertritt seitdem die kirchliche Gemeinde und verwaltet das kirchliche Vermögen.

Da die Gemeinde Bodelshausen erst 1847 sehr viel Geld in den Neubau der Kirche investiert hatte, durfte sie das Eigentum am Kirchengebäude ausnahmsweise behalten. Sie musste der Kirchengemeinde allerdings ein uneingeschränktes Nutzungsrecht zugestehen.  Dabei sind sämtliche anfallenden Kosten zum Unterhalt der Kirche auf die Kirchengemeinde übergegangen.

Eine Ausnahme bildeten hierfür die Kosten zum Unterhalt des Kirchturms, der Uhr und der Glocken.  In dieser Zeit diente Glockengeläut auch für die Alarmierung, z. B. bei Feuer. 

Die Beteiligung der bürgerlichen Gemeinde beträgt seit dem 29. Juli 1998 zum Unterhalt des Kirchturm 50%, der Turmuhr 75% und der Glocken 20%. 

Am 16. März 1959 brachte der Kirchengemeinderat der bürgerlichen Gemeinde zum Ausdruck, doch die Eigentumsverhältnisse am Kirchengebäude zu regeln.

Die bürgerliche Gemeinde war hierzu bereit und verlange als Gegenleistung den Wegfall der bisherigen Verpflichtungen, wie Mesnerbesoldung, Pfarrbesoldungsholz sowie Unterhalt an Turm, Uhr und Glocken.

Dieser Vorschlag wurde vom Oberkirchenrat abgelehnt, worauf der Gemeinderat am am 2. November 1960 beschloss, die bisherige Regelung beizubehalten.

1963 wurde durch den Bürgermeister Friedrich Hänssler die Angelegenheit erneut aufgegriffen.  Im Gemeinderatbeschluss vom 8. Mai 1963, wurde die evangelische Pfarrkirche entschädigungslos der Evangelischen Kirchengemeinde übereignet.

Die Übereignung wurde am 14. Oktober 1963 notariell beurkundet.

Die Abschaffung der Mesnerbesoldung durch die bürgerliche Gemeinde erfolgte im Jahr 1986.

Quellen

  • Vortrag von Hans-Joachim Zell, am 13. Oktober 2013 beim Festgottesdienst
  • Bild Josef Thalmüller